Schluss mit kalten Wänden und surrenden Heizlüftern: Der Klarstein Mojave Smart heizt mit 900 W Infrarotwärme – lautlos, trocknungsarm und sofort spürbar. Wände, Böden, Menschen – die Infrarotstrahlung erwärmt direkt die Oberflächen, nicht die Luft. Das Ergebnis fühlt sich an wie Sonnenwärme im eigenen Zimmer.
Bereits nach 2–3 Minuten ist die Wärme da, ohne dass Luft vorgeheizt werden muss. Kein Staubaufwirbeln, kein Geräusch, kein trockener Rachen am Morgen. Die Energieeffizienzklasse A sorgt dafür, dass der Mojave Smart bis zu 50 % weniger Strom verbraucht als konventionelle Elektroheizungen – ein echter Vorteil im täglichen Betrieb.
Das Gehäuse aus robustem Aluminium mit hochwertigem Lackschutz ist wischfest und widerstandsfähig gegen alltägliche Beanspruchung. Dank Standarddübeln lässt sich das Panel an Wand oder Decke montieren. Der schlanke, elegante Look – erhältlich in Weiß, Schwarz und Edelstahloptik – fügt sich nahtlos in moderne Wohnräume ein.
Besonders geeignet für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Homeoffice: Dort, wo Konvektoren störenden Luftzug erzeugen, arbeitet der Mojave Smart völlig geräuschlos. Thermostat, Timer und Überhitzungsschutz machen den Betrieb komfortabel und sicher. Zertifiziert nach CE und EU-Sicherheitsnormen.
Gönn deinem Zuhause eine Heizlösung, die Wärme nicht nur erzeugt, sondern auch spürbar macht. Hol dir den Klarstein Mojave Smart und erlebe, wie angenehm effizientes Infrarotheizen sein kann.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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