Die Miraval Digitale Solar-Parkscheibe ist die moderne und komfortable Lösung für sicheres Parken ohne Stress. Dank integriertem 6 V Solarpanel lädt sich der Akku tagsüber selbstständig auf und gewährleistet einen umweltfreundlichen, wartungsarmen Betrieb. Nach 30 Tagen ohne Sonnenlicht schaltet das Gerät automatisch in den Batterie-Modus – die beiliegende CR2450 Batterie sorgt dabei für zuverlässige Funktion. Die Parkzeit wird automatisch durch den integrierten Vibrationssensor aktiviert, sobald das Fahrzeug stillsteht. Durch das DCF77-Funksignal erfolgt eine automatische Umstellung auf Sommer- und Winterzeit, während die digitale Anzeige stets gut ablesbar und beleuchtet ist. Zugelassen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), erfüllt diese Parkscheibe alle gesetzlichen Anforderungen und überzeugt mit hochwertiger Verarbeitung und einfacher Montage mittels 3M-Klebepads.
| Anzeige | Digital |
| Anzahl Batterien | 1 |
| Batterie | CR2450 (inklusive) |
| Akku | 40 mAh Lithium-Ionen Akku |
| Solarpanel | 6 V, lädt den Akku automatisch |
| Funktionen | Automatische Zeitanpassung, Datumsanzeige, Displaybeleuchtung |
| Sensor | Vibrationssensor für automatische Aktivierung |
| Temperaturbereich | -20 °C bis +75 °C |
| Parkzeitintervall | 15 oder 30 Minuten einstellbar |
| Zulassung | Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) |
| Gehäusefarbe | Schwarz |
| Gehäusematerial | Kunststoff |
| Maße | 104 × 25 mm |
| Marke | Miraval |
| Produkttyp | Digitale Parkscheibe |
Artikel gehört zur Kategorie: Radiowecker
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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