Dieser kompakte Mini-Luftkühler verbindet Ventilator, Sprühnebel und stimmungsvolle Beleuchtung in einem platzsparenden Gerät. Drei Geschwindigkeitsstufen sorgen für individuell einstellbaren Luftstrom, während drei Sprühstufen mit bis zu 225 ml pro Stunde für eine angenehmere Luft in der direkten Umgebung sorgen. Der transparente Wassertank erleichtert die Füllstandskontrolle und ein Sensor stoppt die Sprühfunktion bei zu niedrigem Wasserstand automatisch. Über den 1-, 2- oder 3-Stunden-Timer lässt sich die Laufzeit bequem wählen. Das 7-farbige Nachtlicht kann als Farbwechsel oder feste Farbe genutzt werden. Dank USB-C-Anschluss, Tragegriff und kompakter Bauweise eignet sich das Gerät ideal für Schreibtisch, Schlafzimmer, Büro oder unterwegs.
Technische Daten
Produktart: Mini-Luftkühler mit Ventilator und Sprühfunktion
Leistung: Maximal 10 W
Eingangsspannung: 5 V
Eingangsstrom: 2 A
Anschluss: USB-C
Ventilatorstufen: 3
Sprühstufen: 3
Zerstäubungsmenge: Maximal 225 ml pro Stunde
Luftreichweite: Bis zu 2,5 m
Sprühdauer: Ca. 2,5 / 4 / 12 Stunden je nach Sprühstufe
Timer: 1 / 2 / 3 Stunden
Beleuchtung: 7 Farben mit Farbwechsel oder fester Farbauswahl
Wassertank: Transparent und von oben befüllbar
Sicherheitsfunktion: Automatischer Sprühstopp bei niedrigem Wasserstand
Reinigung: Abnehmbares Frontgitter für eine leichtere Pflege
Stromversorgung: USB-Stromquelle mit mindestens 5 V und 2 A empfohlen
Gewählte Variante:
Artikel gehört zur Kategorie: Ventilatoren
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.