Wenn die Temperaturen im Sommer auf 35 °C klettern und Schlafen oder Arbeiten zur Qual wird, braucht es keine Handwerker und keine Umbaumaßnahmen – sondern die Klarstein Metrobreeze 9 New York City. Mit 9.000 BTU / 2,6 kW kühlt sie Räume von 23–33 m² zuverlässig herunter, in der Mietwohnung genauso wie im Homeoffice.
Das Gerät arbeitet als 3-in-1-Lösung: mobile Klimaanlage, Ventilator und Luftentfeuchter in einem kompakten Gehäuse. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 16 und 30 °C einstellen – der integrierte Entfeuchtungsmodus reduziert zusätzlich die Luftfeuchtigkeit und macht schwüle Sommernächte deutlich erträglicher. Mit einer maximalen Lautstärke von 65 dB läuft das Gerät auch nachts störungsfrei. Die Energieeffizienzklasse A sorgt dafür, dass der Komfort nicht auf Kosten der Stromrechnung geht.
Dank der eingebauten Rollen wechselt die Metrobreeze 9 New York City in Sekunden den Raum – vom Wohnzimmer ins Schlafzimmer, in die Küche oder ins Büro. Der teleskopische Abluftschlauch mit Fensterdichtung leitet die Warmluft nach außen ab, ohne dass Fensterrahmen beschädigt oder bauliche Veränderungen nötig werden. Der beleuchtete LED-Bedienbereich zeigt Soll- und Isttemperatur gleichzeitig an; der 24-Stunden-Timer ermöglicht, das Gerät morgens zur gewünschten Uhrzeit anlaufen zu lassen – damit der Raum schon kühl ist, bevor du nach Hause kommst.
Die Metrobreeze 9 New York City ist einsatzbereit in weniger als 10 Minuten: auspacken, Abluftschlauch ins Fenster, einstecken – fertig. Das macht sie zur richtigen Wahl für Mietwohnungen ohne Erlaubnis zur Festmontage, für Büros, Gaming-Zimmer oder kleine Geschäftsflächen. Eine durchdachte Ausstattung, die auch als Geschenk eine gute Figur macht.
Gönn dir kühle Räume auch an den heißesten Tagen – bestell die Metrobreeze 9 New York City jetzt und erlebe den Unterschied ab dem ersten Betriebstag.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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