Kein Platz für eine Einbaumaschine – aber trotzdem keine Lust auf Abwasch von Hand? Die Klarstein Melville 3 ist die kompakte Tischgeschirrspüler-Lösung für Haushalte, bei denen jeder Quadratmeter zählt. Einfach an den Wasserhahn anschließen, loslegen – ganz ohne Installation, ganz ohne Handwerker.
Mit nur 6 Litern Wasserverbrauch pro Zyklus wäscht die Melville 3 deutlich sparsamer als Handabwasch, der beim gleichen Geschirrvolumen drei- bis viermal so viel Wasser verbraucht. Sieben Waschprogramme decken alles ab – vom empfindlichen Glas bis zum stark verschmutzten Topf. Der Motor läuft mit 58 dB, sodass der Spüler auch abends oder nachts betrieben werden kann, ohne die ganze Wohnung zu stören.
Im Inneren arbeitet ein Edelstahlkorb, der Reinigungsmitteln und mechanischer Beanspruchung besser standhält als Kunststoff. Der höhenverstellbare Oberkorb passt sich unterschiedlichen Glasgrößen und Töpfen an – ohne Umbau. Das automatische Türöffnen nach dem Spülgang beschleunigt das Trocknen und ist bei Bedarf deaktivierbar.
Die Melville 3 eignet sich für Singles, Paare, Ferienwohnungen, Büroküchen und alle, die sauberes Geschirr schätzen, aber keinen Platz für eine Standmaschine haben. Auch für Camping, Wohnwagen und Ferienhäuser ideal – dank integriertem Wassertank ist der Betrieb ohne festen Wasseranschluss möglich.
Hol dir den Tischgeschirrspüler, der sich überall zuhause fühlt – die Klarstein Melville 3 ist sofort einsatzbereit, wo immer du sie aufstellst.
Artikel gehört zur Kategorie: Geschirrspüler
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.