Maximus E-Cruiser 45
Der Maximus E-Cruiser 45 ist ein leistungsstarker Elektroroller, der sowohl urbanen Fahrern als auch Abenteurern ein unvergessliches Fahrerlebnis bietet. Ob für die tägliche Fahrt zur Arbeit, eine entspannte Tour durch die Stadt oder einen kleinen Ausflug abseits der Straßen - der E-Cruiser 45 ist immer eine gute Wahl.
Neben seinem makellosen Design steht der E-Cruiser 45 für die Mobilität der nächsten Generation. Das kraftvolle Elektromoped fährt rein elektrisch, ohne schädliche Emissionen und ist in den Betriebskosten äußerst sparsam.
Der E-Cruiser 45 ist mit einer leistungsstarken 60V-26Ah Lithium-Batterie ausgestattet. Der herausnehmbare Akku wiegt ca. 8 kg und kann sowohl zu Hause als auch am Arbeitsplatz bequem extern aufgeladen werden. Mit zwei leistungsstarken 1500-Watt-Motoren (vorne und hinten) bietet dieser Elektroroller eine kraftvolle und dynamische Fahrt.
Besonderheiten wie die extra breiten Luftreifen und die gedämpfte Teleskopgabel vorne sowie zwei Stoßdämpfer hinten sorgen für maximalen Fahrkomfort auch auf unebenem Gelände.
Der gefederte Sitz garantiert eine bequeme Fahrt, während die stylischen Spiegel und die Carbon-Schutzbleche vorne und hinten dem Roller einen coolen Look verleihen.
Dank Scheibenbremsen vorne und hinten bietet der Elektroroller auch bei schwierigen Straßenverhältnissen eine erstklassige Bremsleistung.
Zusätzliche Sicherheit bietet die innovative NFC-Technologie: Mit speziellen NFC-Chips kann der Roller ver- und entriegelt werden. Das Trittbrett dient gleichzeitig als Batteriefachdeckel und wird mit einem Spezialschloss verriegelt.
Das übersichtliche digitale Farbdisplay liefert alle wichtigen Informationen auf einen Blick, von der Geschwindigkeit über die Reichweite bis hin zu den Geschwindigkeitsstufen.
Dank der Handyhalterung am Lenker können Sie Ihr Smartphone bequem als Navigationsgerät nutzen, der praktische USB-Anschluss lädt es gleichzeitig auf. So bleiben Sie immer sicher auf Kurs.
Technische Daten
Rechtliche Bestimmungen und allgemeine Hinweise
Kennzeichen- und Versicherungspflicht
Der E-Cruiser 45 unterliegt der Pflicht zur Versicherung und Kennzeichnung.
Im Lieferumfang ist eine EU-Betriebserlaubnis (ECC) enthalten, die es Ihnen ermöglicht, bei der von Ihnen gewählten Versicherung ein Kennzeichen zu beantragen. Diese Betriebserlaubnis ist in englischer Sprache verfasst, da Englisch die Amtssprache der EU ist. Das Kennzeichen muss gut sichtbar am Fahrzeug angebracht werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Führerschein
Zur Nutzung des E-Cruiser 45 ist ein Führerschein der Klasse AM, A oder B erforderlich.
Das Mindestalter für die Fahrerlaubnis beträgt 15 Jahre.
Helmpflicht
Beim Betrieb des E-Cruiser 45 besteht eine Helmpflicht.
Dies dient Ihrer eigenen Sicherheit und ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Helm muss den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen und richtig passen, um im Falle eines Unfalls optimalen Schutz zu bieten.
Wo kann und darf ein Elektromobil gefahren werden?
Die Nutzung von öffentlichen Geh- und Radwegen ist mit dem E-Cruiser 45 nicht gestattet. Der Roller darf nur auf der Straße oder ausgewiesenen Fahrbahnen für Kraftfahrzeuge gefahren werden.
Anzahl Mitfahrer
Der E-Cruiser 45 ist für den Betrieb mit einer Person zugelassen. Das bedeutet, dass nur der Fahrer auf dem Roller Platz nehmen darf. Eine zusätzliche Beförderung von Mitfahrern ist nicht erlaubt und kann zu rechtlichen Konsequenzen sowie einem Verlust des Versicherungsschutzes führen. Ausstattung
Lieferumfang
Artikel gehört zur Kategorie: Sonderangebote Aktiver Herbstalltag
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.