Kochgerüche, Dampf und Fettpartikel haben in der Küche nichts verloren – die Schräghaube Klarstein MaxAir sorgt mit 336 m³/h Absaugleistung und Energieeffizienzklasse A++ dafür, dass die Luft beim Kochen frisch bleibt. Das schräge Frontglas lenkt den Luftstrom direkt zu den Filtern – effizient bei jeder Einbauhöhe.
Der leise Motor arbeitet mit 44 dB im leisesten Betrieb im Normalbetrieb – das entspricht in etwa einem ruhigen Gespräch. Drei Lüfterstufen lassen sich per Touch stufenlos anpassen, von leiser Hintergrundarbeit bis zur vollen Absaugleistung von 336 m³/h. Ob Abluft- oder Umluftbetrieb: Der MaxAir lässt sich für beide Modi einrichten. Im Umluftbetrieb übernimmt der enthaltene Aktivkohlefilter die Geruchsneutralisierung – ganz ohne Mauerkanal.
Die 5-lagigen Aluminiumfettfilter nehmen Fett und Kochrückstände auf und lassen sich ohne Aufwand in der Spülmaschine reinigen. Das integrierte LED-Licht (2 × 1,5 W, 6.000 K) beleuchtet die Kochfläche gleichmäßig und langlebig – deutlich sparsamer als herkömmliche Halogenlampen.
Das schräge Gehäusedesign fügt sich in moderne Küchen ein und wirkt schlanker als klassische Kaminabzugshauben. Empfohlene Montagehöhe: 65–75 cm über der Kochfläche, Wandmontage.
Der Klarstein MaxAir verbindet zuverlässige Absaugleistung mit ruhigem Betrieb, pflegeleichten Filtern und niedrigen Betriebskosten dank Energieeffizienzklasse A++. Eine überzeugende Wahl für die moderne Küche – beim Neubau wie bei der Renovierung.
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Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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