Wenn die Hitze in großen Räumen unerträglich wird, braucht es echte Kühlleistung – keine halben Maßnahmen. Die Klarstein Max Breeze Smart liefert 15.000 BTU / 4,4 kW und kühlt Räume von 56–72 m² zuverlässig herunter, ohne Wanddurchbrüche, ohne Handwerkertermin, ohne Wartezeit.
Das Gerät arbeitet als 3 in 1: mobile Klimaanlage, Ventilator und Luftentfeuchter – alles in einem kompakten Gerät. Die Temperatur lässt sich stufenlos zwischen 18 °C und 32 °C einstellen. Mit Energieeffizienzklasse A und einer Leistungsaufnahme von 1.650 W arbeitet die Max Breeze Smart deutlich sparsamer als Klimaanlagen niedrigerer Effizienzklassen – der Tagesverbrauch liegt bis zu 30 % unter dem Durchschnitt vergleichbarer Geräte. Der Luftdurchsatz erreicht bis zu 500 m³/h.
Die volle Kontrolle liegt in der Klarstein App: Temperatur einstellen, Betriebsmodus wählen, den 24-Stunden-Timer aktivieren oder den aktuellen Gerätestatus abrufen – alles per Smartphone, von überall. Amazon Alexa und Google Home ermöglichen zusätzlich die Steuerung per Sprachbefehl. Plane das Kühlen so, dass du nach Hause kommst und die Wohnung bereits auf Wohlfühltemperatur ist. Das Kältemittel R290 sorgt für ein niedriges Treibhauspotenzial bei hoher Effizienz. Der Teleskop-Abluftschlauch und die mitgelieferte Fensterdichtung ermöglichen eine schnelle, rückstandslose Aufstellung.
Die Max Breeze Smart ist die richtige Wahl für alle, die große Wohnräume, Büros oder Hotelzimmer zwischen 56 und 72 m² schnell und komfortabel kühlen wollen – und dabei keine feste Installation in Kauf nehmen möchten. Einfach aufstellen, einschalten, genießen.
Hol dir die Max Breeze Smart und erlebe, wie angenehm große Räume sein können – auch im Hochsommer.
Artikel gehört zur Kategorie: Klimaanlagen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.