Das Klarstein Masterzone 90 Flex Induktionskochfeld definiert das Kochen neu. Die Smart Flex Technology ermöglicht ein einzigartiges Kocherlebnis: Durch einfaches Vor- und Zurückschieben des Topfes wird die Temperatur automatisch angepasst. Diese revolutionäre Funktion kann jederzeit durch Antippen des Symbols auf dem Kochfeld aktiviert oder deaktiviert werden. Mit fünf Kochzonen und einer Gesamtleistung von 9300 Watt bietet das Kochfeld vielseitige Kochmöglichkeiten.
Die glatte Glaskeramikoberfläche ist leicht zu reinigen. Sicherheitsfunktionen wie Überhitzungsschutz und Abschaltautomatik sorgen für Sicherheit. Die Simmer-Funktion ermöglicht kontinuierliches Kochen bei niedriger Temperatur, ideal zum Schmoren oder Schmelzen. Mit 12600 Watt Leistung und Boost-Funktion sorgt das Slider-Touch-Control-Panel für eine präzise Temperaturregelung.
Das elegante Design mit Glaskeramik-Oberfläche fügt sich nicht nur ästhetisch, sondern auch funktional in jede Küche ein. Die Flexzone ermöglicht den Einsatz von größeren Töpfen und Pfannen. Weitere Features wie Pfannensensor, Pausenfunktion und Kindersicherung bieten zusätzlichen Komfort. Kompatibel mit verschiedenen Materialien, jedoch nicht für Aluminium, Kupfer, Glas oder hitzebeständiges Glas geeignet. Das Klarstein Masterzone 90 Flex Induktionskochfeld - eine perfekte Kombination aus Innovation, Leistung und Eleganz für anspruchsvolle Hobbyköche.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.