Wer täglich kocht, kennt das Problem: Herdplatten, die langsam warm werden, Hitze, die in die Küche abstrahlt, und Oberflächen, die schwer sauber zu halten sind. Die Klarstein Masterzone 77 Hybrid macht damit Schluss – als Einbau-Induktionskochfeld mit 7.200 W Gesamtleistung heizt sie schneller, präziser und sparsamer als ein Gas- oder herkömmlicher Elektroherd.
Induktion funktioniert anders als Strahlungswärme: Die Energie wird direkt ins Kochgeschirr übertragen, nicht in die Luft. Das bedeutet bis zu 50 % kürzere Garzeiten im Vergleich zu Gas, und die Glasoberfläche rund um den Topf bleibt kalt. Die Boost-Funktion ruft sofort die maximale Leistung einer Kochzone ab – ideal, wenn es schnell gehen muss. Über einstellbare Leistungsstufen und eine präzise Temperaturregelung lässt sich jede Kochsituation exakt steuern, vom sanften Schmelzen bis zum scharfen Anbraten.
Die flexible Kochzone verbindet zwei Einzelflächen zu einer großen Kochfläche – perfekt für lange Fischpfannen, Grillpfannen oder Bräter, die auf einer normalen Zone keinen Platz finden. Das Touch-Sensorpanel reagiert auf leichte Berührungen und hat keine Ritzen oder Schaltergehäuse, in denen sich Fett oder Schmutz sammeln könnte. Das Hartglas-Oberflächenmaterial ist stoß- und temperaturwechselbeständig. Ein Negativ-Display zeigt Temperatur, Leistungsstufe und Timer-Countdown übersichtlich an.
Das Kochfeld ist als Einbaugerät konzipiert und wird mit Montagematerial zur Kücheneinbau-Installation geliefert. Die kalte Oberfläche rund um das Kochgeschirr macht es zu einer sicheren Wahl in Küchen mit Kindern. Auch in Mietwohnungen, wo die vorhandene Küche erhalten bleiben muss, ist es eine durchdachte Alternative – kein Gasanschluss nötig, kein Umbau der Küchenzeile. Kochbegeisterte schätzen die Kombination aus Profi-Präzision und schlichtem Design.
Das Einbau-Induktionskochfeld für anspruchsvolle Küchen: Die Klarstein Masterzone 77 Hybrid vereint 7.200 W Leistung, Boost-Funktion, flexible Kochzone und eine hygienische Touch-Bedienung in einem modernen Glasfeld. Hol dir jetzt das Kochfeld, das mit dir mithält.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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