Das Klarstein Masterzone 60 Hybrid Induktionskochfeld revolutioniert das Kocherlebnis. Auf der rechten Seite des Kochfelds befinden sich zwei feste Kochfelder, während auf der linken Seite die Flexzone mit automatischer Anpassung an die Topfgröße und Smart Flex Technologie integriert ist. Durch einfaches Vor- und Zurückschieben des Topfes wird die Temperatur automatisch reguliert. Diese bahnbrechende Funktion kann jederzeit durch Antippen des Symbols auf dem Kochfeld aktiviert oder deaktiviert werden.
Mit insgesamt vier Kochzonen und einer Gesamtleistung von 7000 Watt bietet das Kochfeld vielseitige Kochmöglichkeiten. Die glatte Glaskeramikoberfläche ist leicht zu reinigen, und Sicherheitsfunktionen wie Überhitzungsschutz und Abschaltautomatik gewährleisten sicheres Kochen. Die Simmer-Funktion eignet sich ideal für kontinuierliches Köcheln bei niedriger Temperatur, perfekt zum Schmoren oder Schmelzen. Das Slider-Touch-Control-Panel mit 9600 Watt Leistung und Boost-Funktion ermöglicht eine präzise Temperaturregelung.
Das elegante Design mit Glaskeramik-Oberfläche fügt sich nicht nur ästhetisch, sondern auch funktional in jede Küche ein. Die Flexzone erlaubt den Einsatz von größeren Töpfen und Pfannen. Weitere praktische Features wie der Pfannensensor, die Pausenfunktion und die Kindersicherung bieten zusätzlichen Komfort. Das Klarstein Masterzone 60 Hybrid Induktionskochfeld ist kompatibel mit verschiedenen Materialien, jedoch nicht für Aluminium, Kupfer, Glas oder hitzebeständiges Glas geeignet. Eine perfekte Kombination aus Innovation, Leistung und Eleganz für anspruchsvolle Hobbyköche.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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