Wer regelmäßig größere Mengen Lebensmittel trocknet, kennt das Problem: Heimgeräte stoßen schnell an ihre Grenzen, und kommerzielle Trocknungstunnel sind schlicht überdimensioniert. Die Klarstein Master Jerky 350 schließt diese Lücke – ein professioneller Dörrapparat mit 2.000 W Leistung, Edelstahlgehäuse und 24 Metallrosten für den täglichen Einsatz in Gastronomie, Hofladen oder Café.
Der horizontale Luftstrom des eingebauten Ventilators verteilt die Wärme gleichmäßig über alle 24 Metallroste – kein manuelles Umschichten der Einschübe nötig. Der Temperaturbereich von 30–90 °C lässt sich in 1-°C-Schritten präzise einstellen: niedrige Temperaturen für Kräuter und Blüten, bis zu 90 °C für Fleisch und Fisch. Der 24-Stunden-Timer sorgt für vollautomatischen Betrieb mit automatischer Abschaltung.
Die Metallroste trotzen Feuchtigkeit und Verformung deutlich besser als Kunststoff – ein entscheidender Vorteil bei intensivem Dauerbetrieb. Für saisonale Erntemengen im zweistelligen Kilogrammbereich ist die Master Jerky 350 die robuste Alternative zum teuren Industriegerät.
Typische Einsatzorte: Gastronomiebetriebe mit eigener Snackproduktion, Bio-Läden, Hofcafés, Catering-Küchen und kleine landwirtschaftliche Betriebe. Hol dir jetzt die Klarstein Master Jerky 350 – und verarbeite deine Rohwaren professionell, effizient und auf den Punkt.
1 x Dörrautomat
24 x Einschübe
1 x Tropfschale
4 x Bodenrolle
mehrsprachige Bedienungsanleitung
Maße: ca. 46,5 x 82 x 57 cm (BxHxT)
Maße einer Ablage: ca. 40 x 38 cm (BxT)
Kabellänge: 1,2 m
Gewicht: ca. 30,5 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Weitere Küchenkleingeräte
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.