Wer regelmäßig größere Mengen dörrt, weiß: Ein Haushaltsgerät stößt schnell an seine Grenzen. Die Klarstein Master Jerky 300 ist anders konzipiert – als gewerblicher Dörrapparat mit 2.000 W Leistung, Edelstahlgehäuse und 14 Metallrosten für den echten Dauerbetrieb.
Der Ventilator arbeitet mit horizontalem Luftstrom und verteilt die Wärme gleichmäßig auf alle 14 Roste gleichzeitig. Kein Umschichten, kein Drehen – jedes Stück trocknet gleich schnell und gleichmäßig. Der Temperaturbereich von 30–90 °C lässt sich in 1-°C-Schritten präzise einstellen: sanfte 30 °C für Kräuter und Blüten, bis zu 90 °C für Fleisch und Fisch. Der 24-Stunden-Zeitschalter schaltet das Gerät nach dem gewählten Programm automatisch ab.
Die Metallroste sind deutlich belastbarer als Kunststoffgitter – sie verformen sich nicht bei Hitze und Feuchtigkeit, was bei intensivem Dauerbetrieb entscheidend ist. Die Edelstahlkonstruktion ist hygienisch, leicht zu reinigen und auf lange Nutzungsdauer ausgelegt.
Die Master Jerky 300 ist die richtige Wahl für kleine Landwirtschaftsbetriebe, Hofläden, Bio-Läden, Cafés mit eigener Snackproduktion und Gastronomiebetriebe, die Dörrgut selbst herstellen. Auch bei der saisonalen Verarbeitung von Erntemengen im dreistelligen Kilogrammbereich bleibt das Gerät zuverlässig – ganz ohne gewerblichen Trocknungstunnel.
Gönn deinem Betrieb ein Gerät, das mithält: Die Klarstein Master Jerky 300 liefert professionelle Ergebnisse, Charge für Charge.
1 x Dörrautomat
20 x Einschübe
1 x Tropfschale
4 x Bodenrolle
mehrsprachige Bedienungsanleitung
Maße: ca. 46,5 x 82 x 57 cm (BxHxT)
Maße einer Ablage: ca. 40 x 38 cm (BxT)
Kabellänge: 1,2 m
Gewicht: ca. 29 kg
Artikel gehört zur Kategorie: Weitere Küchenkleingeräte
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.