Schluss mit trockener Luft und surrenden Heizkörpern – der Klarstein MarmoHeat erwärmt deinen Raum so, wie die Sonne es tut: still, gleichmäßig und ohne den Raum auszutrocknen. Mit 600 W Infrarotheizleistung ist er die stromsparende Alternative zum konventionellen Elektroheizer – ideal für Wohnzimmer, Homeoffice oder Schlafzimmer.
Infrarotstrahlung erwärmt direkt Oberflächen und Personen im Raum – nicht die Luft. Das Ergebnis: angenehme Wärme, die du in 2–3 Minuten spürst, ohne Vorheizzeit. Kein Luftzug, kein aufgewirbelter Staub – besonders wertvoll in Schlafzimmern und Kinderzimmern. Die Energieeffizienzklasse A sorgt dafür, dass der MarmoHeat bis zu 50 % weniger Strom verbraucht als herkömmliche elektrische Heizgeräte.
Das Gehäuse aus robustem Aluminium mit hochwertiger Lackierung ist mechanisch belastbar und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Die Wandhalterungen und das nötige Montagematerial sind im Lieferumfang enthalten – eine Montage an Wand oder Decke ist mit handelsüblichen Dübeln möglich. Betrieb an 220–240 V / 50 Hz, CE-zertifiziert nach EU-Sicherheitsnormen.
Der MarmoHeat fügt sich dank seines schlichten Designs nahtlos in moderne Einrichtungen ein. Ob als Ergänzung zur Zentralheizung, beim Einzug in eine neue Wohnung oder nach einer Renovierung – dieser Infrarotheizer ist eine durchdachte Lösung für dauerhaften Wärmekomfort.
Hol dir den Klarstein MarmoHeat und erlebe, wie leise und effizient Heizen sein kann.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.