Wenig Platz über dem Herd, aber kein Kompromiss beim Abzug? Die Klarstein Mariana Neo 60 löst genau dieses Problem. Der ausfahrbare Teleskop-Dunstabzug verschwindet unauffällig unter dem Hängeschrank – und lässt sich zum Kochen auf die optimale Position ausziehen. Volle Abzugsleistung, ohne dass die Dunstabzugshaube dauerhaft Platz beansprucht.
Mit einem Abluftvolumen von bis zu 547 m³/h zieht die Mariana Neo 60 Kochdünste, Fett und Gerüche zuverlässig ab. Dabei bleibt der Betrieb mit maximal 68 dB selbst auf höchster Stufe angenehm leise. Drei Gebläsestufen lassen sich über das beleuchtete Touch-Panel intuitiv einstellen – ebenso das integrierte LED-Licht, das die Kochfläche gleichmäßig ausleuchtet.
Kein Außenluftanschluss vorhanden? Kein Problem: Die Mariana Neo 60 lässt sich wahlweise im Abluft- oder Umluftbetrieb betreiben. Aktivkohlefilter für den Umluftbetrieb sind separat unter der Produktnummer 10038408 erhältlich. Die beiden Aluminium-Fettfilter sind spülmaschinenfest und damit denkbar einfach zu reinigen.
Der einstellbare Timer – in 15-Minuten-Schritten bis zu 60 Minuten – schaltet den Abzug automatisch ab. Ein Reinigungsindikator meldet sich nach 14 Betriebsstunden. Robuste Materialien und eine klar strukturierte Bedienoberfläche sorgen dafür, dass die Haube auch nach Jahren noch so funktioniert wie am ersten Tag.
Hol dir die Klarstein Mariana Neo 60 – der Teleskop-Dunstabzug, der in jede kleine Küche passt.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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