Der 18 V Akku Kombihammer DHR 202 von Makita überzeugt mit hoher Leistung trotz kompakter Maschine. Der Kombihammer verfügt über eine geräuschlos abschaltende Kupplung und mit dem Motor ist eine hohe Drehzahl für schnellen Arbeitsvortschritt möglich. Das Handling ist durch den Handgriff mit Tiefenanschlag und den gummierten Handgriff optimiert und verspricht sicheren Halt und komfortables Arbeiten.
Schalterfunktionen
3-Modi-Schalter nur für Drehung, Hämmern mit Drehung oder nur Hämmern.
Bohrgeschwindigkeit
2x schnelleres Bohren mit synchronisierter Drehzahl und BPM für effizienteres Bohren.
Drehmomentbegrenzung
Integrierte Drehmomentbegrenzer-Kupplung löst sich, wenn der Bit beim Treffen der Bewehrung zusammenklemmt.
Geräteabmessungen und Gewicht
Kompakteres Design, nur 330 mm lang und wiegt nur 3,2 kg für weniger Ermüdung des Bedieners.
Werkzeugaufnahme
Gleitfutter mit einer Berührung – für einfachen Bitwechsel.
Ergonomie
Ergonomische Form passt wie angegossen mit gleichmäßigem Druck und einfacher Kontrolle - gummierter Griff mit rutschfesten Noppen.
Akku-Technologie
LXT Lithium-Ionen bietet längere Laufzeit, 5x geringere Selbstentladung (für den Einsatz zu jeder Zeit) und 16 feste Kontaktklemmen für konstante hohe Leistung.
Elektrische Bremse
Elektrische Bremse vorhanden.
Laufrichtung
Vorwärts-/Rückwärtsdrehung.
Arbeitslicht
Arbeitslicht mit Nachleuchtfunktion – beleuchtet Arbeiten bei schlechten Lichtverhältnissen.
Betriebsart Drehhammer
Drehhammer-Funktion vorhanden.
Betriebsart Nur Drehung
Nur drehbar.
Drehzahlregelung
Variable Geschwindigkeit.
Artikel gehört zur Kategorie: Bohrhammer
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.