Wenn die Temperaturen draußen sinken, muss nicht gleich die Heizung auf Hochtouren laufen. Die Klarstein Magic-Carpet DX Heizdecke wärmt dich gezielt – auf dem Sofa, im Bett oder im Sessel – ohne die ganze Wohnung aufzuheizen.
Die weiche, hochwertig verarbeitete Decke ist in zwei Größen erhältlich: 150 x 80 cm für Einzelpersonen, 180 x 130 cm für das Doppelbett oder entspannte Abende zu zweit. Bis zu 9 Heizstufen lassen sich präzise an das eigene Wärmeempfinden anpassen – von angenehm warm bis wohlig heiß. Der automatische Abschalttimer lässt sich auf 1–9 Stunden einstellen, sodass die Decke sich von selbst ausschaltet und du beruhigt einschlafen kannst.
Gleichmäßig verteilte Heizdrähte sorgen dafür, dass keine Heißstellen entstehen. Das CE-Zertifikat bestätigt die Sicherheit bei direktem Hautkontakt – auch beim stundenlangen Gebrauch über Nacht. Die Decke eignet sich besonders für Personen, denen schnell kalt wird, für Senioren sowie als praktische Reserve bei Heizungsausfall.
Das Material ist maschinenwaschbar – pflegeleicht und hygienisch, für den täglichen Einsatz gemacht. Die Klarstein Magic-Carpet DX ist mehr als eine Heizdecke: Sie ist die günstigere Alternative zum Hochdrehen der Heizung. Betrieb mit 220–240 V, 50 Hz, direkt aus der Steckdose.
Hol dir die Klarstein Magic-Carpet DX – und genieß warme Abende auf dem Sofa, ohne die Nebenkosten in die Höhe zu treiben.
Artikel gehört zur Kategorie: Decken & Kissen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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