Die Könighaus LED Infrarotheizung mit 450 Watt kombiniert effiziente Heizleistung mit moderner LED-Beleuchtung in einem Gerät. Als Deckenheizung sorgt sie für angenehme Wärme und gleichzeitig für eine gleichmäßige Ausleuchtung des Raumes – ideal für ein platzsparendes und stilvolles Wohnkonzept.
Dank Infrarottechnologie entsteht eine angenehme Strahlungswärme, die direkt an Personen und Oberflächen abgegeben wird – ganz ohne Luftzirkulation, Geräusche oder Staubaufwirbelung. Mit 450 Watt eignet sich die Infrarotheizung optimal für Räume von ca. 5 bis 12 m², beispielsweise im Badezimmer, Schlafzimmer, Homeoffice oder Flur.
Die integrierte LED-Beleuchtung bietet drei einstellbare Lichtfarben: Warmweiß, Neutralweiß und Tageslichtweiß. So kannst Du die Lichtstimmung flexibel anpassen – von gemütlich bis funktional. Die Steuerung von Heizung und Licht erfolgt bequem über die mitgelieferte Fernbedienung.
Durch die Montage an der Decke bleibt der Raum vollständig nutzbar, während gleichzeitig eine besonders gleichmäßige Wärmeverteilung erreicht wird. Die Kombination aus Heizung und Beleuchtung ersetzt zusätzliche Geräte und sorgt für ein aufgeräumtes, modernes Erscheinungsbild.
Die hochwertige Verarbeitung sorgt für eine lange Lebensdauer. Die Infrarotheizung ist wartungsfrei und wird mit 10 Jahren Herstellergarantie sowie 30 Tagen Zufriedenheitsgarantie geliefert. Für zusätzliche Sicherheit ist das Gerät mit doppeltem Überhitzungsschutz ausgestattet.
Infrarotheizungen bieten eine moderne und angenehme Art zu heizen. Durch die direkte Wärmeabgabe entsteht keine Luftzirkulation, wodurch die Staubbelastung reduziert wird – ideal für Allergiker. Zudem arbeitet die Heizung vollkommen geräuschlos.
Im Lieferumfang enthalten sind die LED Infrarotheizung, eine Fernbedienung, Montagematerial sowie ein 1,80 m langes Anschlusskabel für eine einfache Installation.
IP Schutzklasse: IP44
Wattstärke: 450W
Maße in cm (LxBxH): 90 x 50 x 1
Gewicht (kg): 4
Artikel gehört zur Kategorie: Raumheizgeräte
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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