Kochgerüche, Fettdunst, Dampf – die Klarstein Noir Dunstabzugshaube holt das alles zuverlässig aus der Küche. Mit einem Luftdurchsatz von 352 m³/h und einem Geräuschpegel von maximal 64 dB arbeitet sie selbst auf höchster Stufe leise und effizient. Der Edelstahlschacht fügt sich in moderne wie klassische Küchen ein und macht dabei eine gute Figur.
Drei Gebläsestufen lassen sich an die jeweilige Kochsituation anpassen – leichtes Andünsten oder volles Kochen auf allen Platten. Der Aluminiumfettfilter nimmt Fettrückstände aus der Luft auf und wandert bei Bedarf einfach in die Spülmaschine. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche gleichmäßig und macht das Arbeiten am Herd angenehmer.
Der Teleskopschacht passt sich mit einem Verstellbereich von 38–76 cm unterschiedlichen Deckenhöhen an. Wer keinen Außenabluftkanal hat, kann die Noir auf Umluftbetrieb umrüsten – dafür ist ein Aktivkohlefilter (Artikelnummer 10027451) erhältlich. So bleibt die Installation flexibel, auch in Küchen ohne vorhandene Abluftführung.
Was die Klarstein Noir auszeichnet: 352 m³/h Saugleistung, 56 dB im leisesten Betrieb Betriebslautstärke, spülmaschinenfester Aluminiumfettfilter, LED-Beleuchtung und ein Edelstahlgehäuse, das dauerhaft gut aussieht. Abluft- und Umluftbetrieb möglich – montagefreundlich für Standardwände mit bestehendem Abluftkanal.
Hol dir die Klarstein Noir und sorg für klare Luft in deiner Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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