Wer viel und gerne kocht, kennt das Problem: Bratgerüche, Fettdunst und Kochdämpfe, die sich in der ganzen Wohnung ausbreiten. Die Klarstein Lumio Primo schafft klare Verhältnisse – mit einer Absaugleistung von 352 m³/h zieht die Wandhaube Dämpfe, Gerüche und Fett zuverlässig ab, bevor sie sich festsetzen können.
Dabei bleibt der Betrieb angenehm ruhig: im leisesten Betrieb mit 56 dB – leiser als viele alltägliche Küchengeräusche. Mehrere Leistungsstufen erlauben es, die Absaugintensität dem aktuellen Kochbetrieb anzupassen: leises Köcheln braucht weniger Leistung als ein Bratvorgang auf voller Hitze. Das spart Energie und schont die Nerven.
Die Aluminium-Fettfilter fangen Fett und Schmutzpartikel direkt aus dem Luftstrom heraus und sind spülmaschinenfest – einfach entnehmen, in die Maschine, fertig. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche gleichmäßig, sodass du auch in der Abenddämmerung präzise arbeitest. Der Teleskopschornstein passt sich der Deckenhöhe an: Der verstellbare Bereich beträgt 38–76 cm, was die Lumio Primo für die meisten Standardräume geeignet macht.
Standardmäßig ist die Haube für den Abluftbetrieb ausgelegt – ideal für Küchen mit vorhandenem Abluftkanal. Wer keinen Außenabluftanschluss hat, kann die Lumio Primo auf Umluftbetrieb umrüsten (Aktivkohlefilter, Artikel-Nr. 10027451, separat erhältlich). Das Gehäuse aus Edelstahl fügt sich in moderne wie klassisch eingerichtete Küchen ein.
Hol dir die Klarstein Lumio Primo und atme in der Küche endlich wieder durch.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
Die Versandkosten Ihrer Lieferung werden Ihnen in der Bestellübersicht vor Absenden Ihrer Bestellung angezeigt bzw. bei telefonischer Bestellung vor Auslösen der Bestellung mitgeteilt.
Durch Teillieferungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Artikel unterschiedlich verpackt oder befördert werden müssen, entstehen Ihnen keine Kosten. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Versandkosten.
Beim Kauf von digitalen Geschenkgutscheinen fallen keine Versandkosten an.

Nutzen Sie im Fall einer Reklamation oder eines Widerrufs bitte unser Kontaktformular: hier
Bitte beachten Sie: Folgende Erklärung mit entsprechenden Links gilt nur für die Rückgabe von Altgeräten zur Entsorgung!
Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
Unsere Verpflichtung zur kostenfreien Rücknahme von Altgeräten besteht:
Detaillierte Informationen zum genauen Umfang unserer Rücknahmepflichten erhalten Sie hier:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH#ruecknahmeinformation
Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
https://www.elektroretoure24.de/NeSGmbH/
Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.