Automatikuhren laufen nur, wenn sie bewegt werden – wer seine Sammlung nicht täglich trägt, riskiert, dass die Uhr beim nächsten Aufziehen längst steht. Der Klarstein LuminousTime 4 löst genau dieses Problem: vier Uhren, immer aufgezogen, immer einsatzbereit.
Der LuminousTime 4 bietet Platz für bis zu vier automatische Uhren und hält sie mit präzisen Rotationsprogrammen kontinuierlich in Bewegung. Der leise japanische Mabuchi-Motor arbeitet bei gerade einmal 10 dB – kaum wahrzunehmen, selbst im Schlafzimmer oder Homeoffice. Die Drehrichtung lässt sich zwischen Uhrzeigersinn (CW), Gegenuhrzeigersinn (CCW) und bidirektional einstellen; mit 20 verschiedenen TPD-Stufen von 300 bis 2.300 Umdrehungen pro Tag passt sich das Gerät an nahezu jeden Uhrwerkstyp an.
Bedient wird der LuminousTime 4 über ein Touch-LCD-Panel oder die beiliegende Fernbedienung. Integrierte weiße LED- und RGB-Beleuchtung setzt die Uhren stilvoll in Szene – als Vitrine im Wohnzimmer ebenso überzeugend wie im Arbeitszimmer. Das weiche Innenfutter aus Mikrofaser und Samt schützt Gehäuse und Armband vor Kratzern; der flexible Polster nimmt Uhren mit einem Durchmesser bis 58 mm und Armbandlängen von 10–22 cm auf.
Das Gehäuse aus MDF kombiniert hochwertige vegane Lederverkleidung, Sichtglas aus gehärtetem Glas und Zierleisten aus Edelstahl – ein Aufzieher, der selbst als Geschenk eine gute Figur macht. Ob für den erfahrenen Sammler oder als durchdachtes Geschenk für Uhrenenthusiasten: Der LuminousTime 4 verbindet Funktion und Präsentation auf einem Niveau, das man der Preisklasse nicht sofort ansieht.
Hol dir den Klarstein LuminousTime 4 und gönn deinen Automatikuhren die Pflege, die sie verdienen.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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