Wer regelmäßig backt, kennt das Problem: Der Handmixer gibt bei schwerem Hefeteig auf, und die Arme ermüden noch bevor der Teig fertig ist. Die Klarstein Lucia Elegance mit 1.800 W Motorleistung und einem Planetargetriebe erledigt das für dich – egal ob Brotteig, Biskuit oder steif geschlagenes Eiweiß.
Das Planetargetriebe ist der entscheidende Unterschied zu einfachen Küchenmaschinen: Das Rührelement dreht sich nicht nur um die eigene Achse, sondern beschreibt gleichzeitig eine kreisende Bahn durch die gesamte Edelstahlschüssel. Kein ungemixter Rand, keine Mehlnester am Boden – die 1,5-Liter-Schüssel wird vollständig erfasst.
Im Lieferumfang enthalten sind drei Aufsätze für unterschiedliche Aufgaben: Der Knethaken aus Aluminiumdruckguss für schwere Hefeteige, der Flachrührer aus Aluminiumguss für große Mengen Rührteig oder Füllungen, sowie der Schneebesen aus Edelstahl für Sahne und Eischnee. Zusätzlich enthält das Zubehör einen Fleischwolfaufsatz aus Aluminiumdruckguss mit 3 Lochscheiben (fein, mittel, grob), einen BPA-freien Glasbehälter mit Skalierung und Griff sowie 6 Nudelaufsätze für verschiedene Spaghetti-, Makkaroni- und Vermicelli-Formen.
Der Spritzschutzdeckel mit Einfüllöffnung verhindert Mehlstäuben beim Hochtouren – die Küche bleibt sauber. Eine Sicherheitsabschaltung trennt das Gerät vom Strom, sobald der Arm angehoben wird. Nach 10 Minuten Dauerbetrieb greift der automatische Überhitzungsschutz. Rutschfeste Saugfüße halten die Maschine stabil, auch bei hohen Geschwindigkeiten.
Die Lucia Elegance ist die richtige Wahl für Hobbybäcker, die mehrere Kilo Teig pro Monat verarbeiten, genauso wie für kleine Bäckereien, Konditoreien und Cateringbetriebe. Als Geschenk liegt sie richtig bei Kochbegeisterten, Neuhaushaltsgründern und angehenden Profis.
Die Lucia Elegance auf einen Blick: 1.800 W Leistung, Planetargetriebe, 1,5-Liter-Edelstahlschüssel, komplettes Zubehörset – für alles vom Alltagsbacken bis zum Feiertagsgebäck.
Hol dir die Klarstein Lucia Elegance und back endlich ohne Kompromisse.
Artikel gehört zur Kategorie: Küchenmaschinen
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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