Der Les Petits Champs Weinkühlschrank CAVCB122 Black Edition wurde dafür entwickelt, Ihre Weine bei idealer Temperatur zu lagern und stilvoll zu präsentieren. Mit einem Fassungsvermögen von 242 Litern und Platz für bis zu 122 Flaschen eignet sich dieser Weinkühlschrank besonders für größere Weinsammlungen und anspruchsvolle Genießer.
Damit sich die Aromen Ihrer Weine bei der Verkostung optimal entfalten können, lässt sich die Temperatur über die elektronische Anzeige präzise im Bereich von 5 °C bis 20 °C einstellen. So können unterschiedliche Weinsorten passend gelagert und serviert werden.
Das Anti-Vibrations-System und die stabile Temperatur sorgen dafür, dass der Wein unter optimalen Bedingungen reifen kann. Die thermoelektrische Kühlung unterstützt dabei einen geräuscharmen Betrieb und zusätzlichen Komfort im Alltag.
Die getönte Glastür und die LED-Beleuchtung ermöglichen es Ihnen, Ihre Flaschen stilvoll zu betrachten, während sie gleichzeitig vor direktem Licht und UV-Strahlen geschützt sind. So verbindet der CAVCB122 Black Edition Funktionalität mit einer hochwertigen Präsentation Ihrer Weinsammlung.
Mit 5 Regalen, moderner Technik und einem schlichten Design bringt dieser Weinkühlschrank einen Hauch von Eleganz und Raffinesse in Ihr Zuhause und fügt sich harmonisch in verschiedene Wohnstile ein.
Artikel gehört zur Kategorie: Weinkühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.