Der Les Petits Champs Weinkühlschrank CAVCD53 bietet ideale Bedingungen, um Ihre Weine stilvoll zu lagern und jederzeit bei passender Temperatur zu genießen. Mit einem Fassungsvermögen von 128 Litern und Platz für bis zu 53 Flaschen eignet sich dieser Weinkühlschrank hervorragend für Weinliebhaber, größere Sammlungen und den gehobenen Genuss zu Hause.
Dank der 2 getrennten Temperaturzonen können verschiedene Weinsorten gleichzeitig optimal gelagert werden. So lassen sich beispielsweise Rotwein und Weißwein bei jeweils passender Temperatur aufbewahren. Über das elektronische Display kann die Temperatur präzise im Bereich von 5 °C bis 22 °C eingestellt werden, damit sich die Aromen Ihrer Weine beim Servieren bestmöglich entfalten.
Das Anti-Vibrations-System und die stabile Temperaturführung schaffen beste Voraussetzungen für eine schonende Lagerung und Reifung Ihrer Weine. So bleibt die Qualität Ihrer edlen Tropfen langfristig erhalten und Sie genießen Ihre Lieblingsweine unter optimalen Bedingungen.
Die getönte Glastür mit Anti-UV-Schutz schützt Ihre Flaschen zuverlässig vor direktem Licht und schädlicher UV-Strahlung. Gleichzeitig sorgt die LED-Beleuchtung für eine elegante Präsentation Ihrer Weinsammlung und ermöglicht einen stilvollen Blick auf die gelagerten Flaschen.
Mit seinem eleganten Design aus Edelstahl, der geräuscharmen Technologie und der modernen Ausstattung fügt sich dieser Weinkühlschrank harmonisch in Küche, Wohnbereich oder Esszimmer ein. Der CAVCD53 verbindet Funktionalität, Komfort und ein hochwertiges Erscheinungsbild zu einer stilvollen Lösung für anspruchsvolle Genießer.
Artikel gehört zur Kategorie: Weinkühlschränke
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.