Der Les Petits Champs Einbau-Weinkühlschrank CAVSEB7 bietet ideale Bedingungen, um Ihre Weine stilvoll zu lagern und bei passender Temperatur zu genießen. Mit einem Fassungsvermögen von 22 Litern und Platz für bis zu 7 Flaschen ist dieser Einbau-Weinkühlschrank die ideale Wahl für kleinere Weinsammlungen, kompakte Küchen und alle, die edle Tropfen elegant und platzsparend aufbewahren möchten.
Damit sich die Aromen Ihrer Weine bei jeder Verkostung optimal entfalten können, lässt sich die Temperatur über das elektronische Display präzise im Bereich von 5 °C bis 20 °C einstellen. So schaffen Sie beste Voraussetzungen für die passende Lager- und Serviertemperatur und genießen Ihre Weine jederzeit unter idealen Bedingungen.
Das Anti-Vibrations-System und die stabile Temperaturführung sorgen dafür, dass Ihr Wein unter optimalen Bedingungen reifen kann. So bleiben Geschmack, Qualität und Charakter Ihrer edlen Tropfen langfristig erhalten und werden besonders schonend gelagert.
Die getönte Glastür schützt Ihre Flaschen zuverlässig vor direktem Licht und schädlicher UV-Strahlung. Gleichzeitig sorgt die integrierte LED-Beleuchtung dafür, dass Sie Ihre Weinsammlung stilvoll präsentieren und Ihre Flaschen jederzeit bequem im Blick behalten können.
Mit seiner leisen Technologie, dem schlanken Design und der eleganten schwarzen Ausführung fügt sich dieser Einbau-Weinkühlschrank harmonisch in moderne Küchen und Wohnbereiche ein. Der CAVSEB7 verbindet Komfort, Funktionalität und eine stilvolle Optik zu einer hochwertigen Lösung für anspruchsvolle Weinliebhaber.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.