Mühelos strahlend saubere Fenster, ohne Streifen und ohne herabtropfendes Schmutzwasser: Der Leifheit Fenstersauger Dry & Clean sorgt im ganzen Haus für streifenfreie Flächen, ohne mühsames Nachpolieren. Fenster, Fliesen, Spiegel oder Duschkabine einwaschen und einfach mit dem Fenstersauger absaugen. Der Dry & Clean zeigt in jeder Lage seine volle Leistung: tropffrei saugt er sogar auf horizontalen Flächen und über Kopf das Wischwasser restlos von der Scheibe.
Für eine lange Nutzung ohne Unterbrechung sorgt die Stand-By-Automatik: erst bei Kontakt mit der Fensterscheibe schaltet der Fenstersauger aus dem Stromsparmodus auf maximale Saugkraft und bietet hierdurch mit 35 Minuten eine extra lange Laufzeit, die zum Reinigen von über 100m2 Fensterfläche ausreicht. So geht der Fensterputz in einem Aufwasch.
Dank Click-System lässt sich der handliche Fenstersauger ganz einfach mit jedem der vielfältigen Leifheit Click-System-Stiele verlängern und ist damit auch für schwer erreichbare Flächen, wie hohe Fenster, Wintergärten oder Dachfenster die ideale Lösung – bequem und ohne Leiter. Im Set enthalten ist ein 43cm Click-System Stiel für einfache Erreichbarkeit von hohen Fenstern (bis ca. 2,40m).
Mit der separat erhältlichen schmalen Absaugdüse (17cm) ist der Fenstersauger Dry & Clean mit einem Handgriff sogar für schmale Scheiben oder Sprossenfenster einsatzbereit, für strahlend saubere Fenster im ganzen Haus – rundum ein Leifheit Qualitätsprodukt „made in Europe“.
Artikel gehört zur Kategorie: Reinigungsgeräte & Dampfreiniger
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.