LED-Stabkerzen -M-Twinkle', 2er-Set, weiß, 24cm
Unsere LED-Stabkerzen -M-Twinkle' bringen einen warmen, authentischen Kerzenschein in dein Zuhause!
Die beiden Kerzen sind aus weißem Echtwachs gefertigt und haben für den natürlichen Look eine geschwungene Flamme aus hochwertigem Kunststoff. Die integrierten LEDs strahlen in einem sanften Warmweiß und haben einen Flacker-Effekt, sodass sie dem Aussehen einer echten Kerze sehr nahekommen.
Besonders praktisch erweist sich der integrierte Timer. Die LEDs schalten sich nach einer Brennzeit von 6 Stunden für eine Ruhepause von 18 Stunden automatisch aus und danach wieder ein. Dieser Vorgang wiederholt sich täglich und erleichtert dir dadurch den Alltag, da du selbst dich nicht mehr um die gemütliche Beleuchtung kümmern musst.
Die beiden Kerzen haben eine praktische Höhe von 24cm und einen Durchmesser von 2,1cm, wodurch sie sich vielfältig einsetzen lassen und in jeden gängigen Kerzenhalter für Stabkerzen passen. Egal ob auf dem Tisch im Esszimmer oder auf dem Fensterbrett - die beiden Kerzen verleihen deinem Wohnraum den letzten Schliff.
Mit ihrem dezenten Design lassen sich die Kerzen das ganze Jahr über als Dekoration einsetzen und fügen sich in jeden Einrichtungsstil ein.
Verleihe deinem Wohnraum ein zauberhaftes Ambiente mit den LED-Stabkerzen -M-Twinkle' in Weiß mit Flackereffekt!
Bitte beachte, dass die vier AA-Batterien nicht im Lieferumfang enthalten sind.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.