LED-Stabkerzen -Flamme', Echtwachs, 4er-Set, weiß
Verwandle deinen Wohnraum mit dem LED-Stabkerzen -Flamme' in einen leuchtenden Ort der Gemütlichkeit!
Die vier Kerzen bestehen aus weißem Echtwachs mit einer authentischen Flamme aus Kunststoff. Die integrierten LEDs leuchten in einem angenehmen warmweißen Licht und haben einen Flacker-Effekt, durch den sie echten Kerzen zum Verwechseln ähnlichsehen.
Jede Kerze hat eine unterschiedliche Höhe, wodurch sie sich besonders gut für einen Adventskranz eignen. So erwecken sie den Eindruck, dass sie unterschiedlich lange Brenndauern hatten, so wie man es von echten Adventskränzen kennt. Egal ob miteinander kombiniert oder einzeln aufgestellt - die Kerzen versprühen immer einen ganz besonderen Charme.
Ein praktisches Feature ist der Timer, mit dem die Kerzen sich nach einer Brenndauer von 6 Stunden für 18 Stunden ausschalten und dann wieder anschalten. Durch dieses Intervall wird dir das lästige Ein- und Ausschalten der Kerzen erspart und du kannst die gewonnene Zeit mit deinen Liebsten - den schönen Dingen - verbringen.
Mit ihrem zeitlosen Design lassen sich die Kerzen das ganze Jahr über als Stimmungslicht einsetzen und fügen sich dabei in jeden Einrichtungsstil ein. Egal ob Weihnachten, Geburtstage oder einfach das Candlelight-Dinner - die LED-Stabkerzen ,Flamme' sind hier die richtige Wahl!
Bitte beachte, dass die acht AAA-Batterien nicht im Lieferumfang enthalten sind.
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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