Kaminatmosphäre ohne Schornstein, ohne Handwerker, ohne Kompromisse – der Klarstein Lausanne bringt das beruhigende Flackern echter Flammen und angenehme Wärme in dein Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Esszimmer. Einfach einstecken, zurücklehnen und genießen.
Der elektrische Kamin erzeugt mit LED-Technologie einen realistischen 3D-Flammeneffekt – täuschend echt, aber ohne offenes Feuer. Das macht ihn auch im Kinderzimmer sicher. Die Heizleistung lässt sich zwischen 1.000 W und 2.000 W stufenweise anpassen; der integrierte Thermostat hält die gewünschte Raumtemperatur automatisch konstant, ohne dass du ständig nachregeln musst. Das digitale Display zeigt die eingestellte Temperatur und die verbleibende Zeit auf einen Blick.
Sicherheit ist beim Lausanne fest eingebaut: Ein automatischer Überhitzungsschutz schaltet das Gerät ab, bevor es zu warm wird – und der Kippsicherheitsschalter stoppt die Heizung sofort, falls das Gerät umfällt. Die abnehmbare Ziergitterabdeckung lässt sich zur gründlichen Reinigung einfach abnehmen, ohne Werkzeug.
Kein Schornstein, keine Montage, keine Aschenbehälter – der Lausanne verwandelt jede Wand in einen stilvollen Raumblickfang. Beliebt in Mietwohnungen, Einfamilienhäusern und überall dort, wo Kaminfeeling gefragt ist, ohne bauliche Eingriffe. Anschluss einfach an eine Haushaltssteckdose (220–240 V, 50/60 Hz), fertig.
Gönn dir Kaminwärme ohne Aufwand – hol dir den Klarstein Lausanne und mach jeden Abend zu einem gemütlichen.
Artikel gehört zur Kategorie: Elektrokamine
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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