Beste Luft in der Küche: Die Klarstein Laurel 60 Dunstabzugshaube verleiht Küchen einen edlen Glanzpunkt und beseitigt schwungvoll Dampf und Dunst beim Kochen.
Die Klarstein Laurel 60 Dunstabzugshaube sorgt im Ab- oder Umluftbetrieb für dunstfreie Luft in kleinen bis mittleren Küchen. Drei Leistungsstufen liefern bis zu 247 m³ Abluftleistung in der Stunde und passen die Wandabzugshaube dem jeweiligen Kochaufkommen gezielt an. Der Dampf wird dabei durch kraftvolle Edge Performance mit Randabsaugung eingesogen, die edle Glasfront bleibt während des Betriebs geschlossen. Dabei ist die Laurel besonders leise. Sie erzeugt gerade einmal 49 dB auf niedrigster und 59 dB auf Turbo-Stufe an Betriebsgeräusch. Besonders praktisch ist die nach oben aufstrebende Konstruktion der 60 cm breiten Kopffrei-Haube, die dem Kopf die nötige Bewegungsfreiheit beim Kochen verleiht. Per Touch-Panel werden Lüftung und Beleuchtung gesteuert.
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Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.