Kaminatmosphäre ohne Schornstein, ohne Handwerker, ohne Aschegeruch – der Klarstein LasPilas macht es möglich. Der elektrische Kamin verwandelt jede Wand im Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Esszimmer in einen echten Blickfang: mit realistischem 3D-LED-Flammeneffekt und wohligem Heizlüfter in einem Gerät.
Zwei Heizstufen – 1.000 W und 2.000 W – decken alles ab, vom schnellen Aufheizen bis zum sparsamen Dauerbetrieb. Der eingebaute Thermostat mit digitalem Display hält die gewünschte Raumtemperatur automatisch konstant, ohne dass du manuell nachregeln musst. Der einstellbare Timer sorgt dafür, dass der LasPilas zur richtigen Zeit heizt – und sich selbst abschaltet, wenn er nicht mehr gebraucht wird.
Der 3D-Flammeneffekt läuft vollständig unabhängig von der Heizfunktion: Intensität, Farbe und Flammengeschwindigkeit lassen sich nach Wunsch anpassen – auch im Sommer, wenn du nur die Atmosphäre genießen möchtest. Die Bedienung erfolgt bequem per Fernbedienung.
Sicherheit ist mitgedacht: Ein Kippsicherheitsschalter stoppt den Heizbetrieb sofort, wenn das Gerät umfällt. Der automatische Überhitzungsschutz schaltet das Gerät bei Bedarf ab. Das abnehmbare Ziergitter ermöglicht eine gründliche Reinigung ohne Werkzeug.
Kein Schornstein, keine Montage, kein Asche-Aufwand – der Klarstein LasPilas steckt einfach in die Steckdose und ist sofort einsatzbereit. Ideal für Mietwohnungen, Einfamilienhäuser und alle, die Kaminfeeling ohne Kompromisse wollen.
Hol dir den Klarstein LasPilas und genieße ab heute echte Kaminatmosphäre – ganz ohne Aufwand.
Artikel gehört zur Kategorie: Elektrokamine
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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