Schluss mit kalten Wänden und teuren Heizkosten – der Klarstein La Palma Infrarotheizpanel mit 600 W erwärmt Wohnzimmer, Büro oder Schlafzimmer lautlos und ohne Luftbewegung. Infrarotstrahlung erreicht Menschen und Oberflächen direkt – nicht die Luft – und erzeugt dasselbe angenehme Wärmegefühl wie Sonnenstrahlen.
Bereits nach 2–3 Minuten gibt der La Palma spürbare Wärme ab, ohne die Raumluft vorheizen zu müssen. Die Energieeffizienzklasse A sorgt dafür, dass du bis zu 50 % weniger Strom verbrauchst als mit konventionellen Elektroheizungen. Thermostat, programmierbarer Timer und automatische Abschaltung bei Überhitzung geben dir volle Kontrolle über Temperatur und Betriebszeiten.
Das robuste Aluminiumgehäuse mit hochwertiger Lackierung widersteht mechanischen Belastungen und lässt sich einfach mit einem feuchten Tuch reinigen. Das Panel wird mit Standardbefestigungen an Wand oder Decke montiert. Die flache, schlanke Bauform fügt sich diskret in jeden modernen Wohnraum ein.
Kein Lüfterrauschen, kein aufgewirbelter Hausstaub – der La Palma ist besonders geeignet für Schlafzimmer, Kinderzimmer und Homeoffice, wo Konvektoren störend wirken. Das Panel erfüllt die CE-Sicherheitsanforderungen der EU und ist mit 220–240 V / 50 Hz betriebsbereit. 2 Jahre Garantie inklusive.
Hol dir den Klarstein La Palma und erlebe, wie effizient und leise modernes Infrarotheizen sein kann.
Artikel gehört zur Kategorie: Raumheizgeräte
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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