Dunstabzug für die Kochinsel: Die Klarstein Kronleuchter XL hängt mittig über dem Kochblock und zieht Dämpfe, Fettgeruch und Kochdunst mit bis zu 521 m³/h von allen Seiten ab – bevor sich der Geruch in der ganzen Küche verteilt. Energieeffizienzklasse A. Ein Küchenobjekt, das genauso gut aussieht, wie es funktioniert.
Drei Leistungsstufen lassen sich an den Kochstil anpassen – von ruhigem Köcheln bis zum Braten auf voller Flamme. Das beleuchtete Touch-Bedienfeld auf der Unterseite macht die Steuerung von Leistung und Licht intuitiv und präzise. Im Umluftbetrieb übernimmt ein separat erhältlicher Aktivkohlefilter (Produktnummer 10030983) die Geruchsbeseitigung. Der herausnehmbare Aluminiumfettfilter lässt sich in der Spülmaschine reinigen – kein Aufwand, keine Handarbeit.
Das eingebaute LED-Licht beleuchtet die Kochfläche in allen Betriebsstufen. So behältst du den Überblick beim Kochen, auch ohne zusätzliche Küchenbeleuchtung. Die Edelstahlkonstruktion ist für den Alltag gemacht: robuste Oberfläche, leicht abzuwischen, dauerhaft elegant.
Die Kronleuchter XL ist die bevorzugte Wahl bei Küchenneubau und -renovierung im gehobenen Segment – und macht in offenen Wohnküchen ebenso eine gute Figur wie in Restaurants mit offener Küche. Hängend über dem Kochblock wird sie zum gestalterischen Mittelpunkt des Raums.
Warum die Klarstein Kronleuchter XL? 521 m³/h Abzugsleistung, Energieeffizienzklasse A, spülmaschinenfester Aluminiumfettfilter und LED-Beleuchtung – alles in einer Dunstabzugshaube, die sich sehen lassen kann. Installationshöhe: 65–75 cm über der Kochfläche für optimale Leistung. Hol dir die Kronleuchter XL und setz ein Zeichen in deiner Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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