Eine Kochinsel verdient eine Dunstabzugshaube, die ihr gerecht wird – die Klarstein Kronleuchter Smart Inselabzugshaube liefert mit 596 m³/h Abluftleistung kraftvolles Saugen von allen Seiten und setzt dabei selbst einen gestalterischen Akzent in der offenen Küche.
Hängende Montage direkt über dem Kochblock sorgt dafür, dass Dämpfe und Gerüche erfasst werden, bevor sie sich im Raum verteilen. Die maximale Geräuschentwicklung von 67 dB hält sich selbst bei voller Leistung in einem angenehmen Rahmen – kein Dauerbeschallen während des Kochens. Drei Leistungsstufen lassen sich bequem per Klarstein-App steuern. Wer keinen Abluftkanal nach außen legen möchte, stellt die Haube einfach auf Umluftbetrieb um; der passende Aktivkohlefilter ist unter der Produktnummer 10032843 erhältlich.
Das Edelstahlgehäuse übersteht tägliche Reinigung problemlos und behält seinen eleganten Look über Jahre. Das integrierte LED-Licht mit 6.500 Kelvin beleuchtet die Kochfläche gleichmäßig – auch wenn das Deckenlicht aus ist. Der herausnehmbare Aluminium-Fettfilter lässt sich unkompliziert in der Spülmaschine reinigen.
Ob Neuplanung oder Küchenumbau im gehobenen Segment, ob Restaurantküche oder anspruchsvoller Heimgebrauch: Die Kronleuchter Smart Inselabzugshaube verbindet Leistung und Ästhetik so, dass sie zum Mittelpunkt jeder offenen Küche wird.
Warum die Klarstein Kronleuchter Smart Inselabzugshaube? 596 m³/h Abluftleistung, ruhige 67 dB, Energieeffizienzklasse A, Edelstahlkonstruktion, LED-Beleuchtung und ein spülmaschinenfester Fettfilter – das ist eine Investition in Küchenkomfort, die sich auszahlt. Hol dir die Inselabzugshaube, die deine Kochinsel verdient.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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