Kochinseln brauchen eine Dunstabzugshaube, die genauso viel Auftritt hat wie die Küche selbst. Die Klarstein Kronleuchter L hängt frei über dem Kochfeld, zieht Wrasen, Fett und Gerüche von allen Seiten ab – mit bis zu 577 m³/h – und wird dabei selbst zum Blickfang im offenen Wohnraum.
Der Motor leistet bis zu 577 m³/h und lässt sich in drei Leistungsstufen regulieren, sodass du die Absaugung genau an das Kochgeschehen anpassen kannst. Der herausnehmbare Aluminium-Fettfilter hält Fett und Schmutzpartikel zuverlässig zurück und ist spülmaschinenfest – Wartung ohne Aufwand. Das integrierte LED-Licht beleuchtet das Kochfeld auf allen drei Stufen gleichmäßig, auch wenn das Deckenlicht ausgeschaltet ist.
Das Gehäuse aus Edelstahl – in gebürsteter oder glänzender Ausführung – ist robust genug für den täglichen Küchenalltag und lässt sich mit einem feuchten Tuch mühelos reinigen. Die Aufhängehöhe ist bis zu 60 cm einstellbar; für optimale Absaugleistung empfiehlt sich eine Montagehöhe von 65–75 cm über dem Kochfeld.
Ob im privaten Open-Space-Zuhause oder in der offenen Restaurantküche: Die Kronleuchter L ist die Wahl für alle, die bei Neubau oder Küchenrenovierung keine Kompromisse zwischen Leistung und Design eingehen wollen. Passende Aktivkohlefilter für den Umluftbetrieb sind unter der Produktnummer 10030983 erhältlich.
Warum die Klarstein Kronleuchter L? 577 m³/h Absaugleistung, Edelstahlgehäuse, spülmaschinenfester Fettfilter und LED-Beleuchtung – eine Inselhaube, die Kochinseln wirklich gerecht wird. Funktional überzeugend, optisch eine Aussage.
Hol dir die Klarstein Kronleuchter L und mach deine Kochinsel zum Mittelpunkt der Küche.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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