Eine offene Küche mit Kücheninsel braucht mehr als einen funktionalen Abzug – sie braucht ein Designstück, das den Raum definiert. Die Klarstein Kronleuchter Inselabzugshaube hängt frei über der Kücheninsel, saugt Dämpfe, Fett und Gerüche von allen Seiten ab und wird dabei zum optischen Mittelpunkt des Raums.
Mit einem Luftdurchsatz von 596 m³/h erfasst die Haube selbst intensive Bratengerüche und Kochdämpfe zuverlässig, bevor sie sich in der offenen Küche verteilen können. Dabei bleibt sie mit maximal 69 dB auch auf höchster Stufe angenehm leise. Drei Leistungsstufen lassen sich je nach Kochsituation individuell anpassen.
Die Konstruktion aus gebürstetem oder hochglanzpoliertem Edelstahl ist pflegeleicht und behält ihren eleganten Look auch nach Jahren täglicher Nutzung. Der herausnehmbare Aluminium-Fettfilter lässt sich einfach in der Spülmaschine reinigen. Das integrierte LED-Licht beleuchtet die Kochfläche gleichmäßig – auch ohne zusätzliches Deckenlicht ein klarer Blick auf alles, was im Topf passiert.
Dank der Möglichkeit zum Umluftbetrieb mit Aktivkohlefilter ist die Kronleuchter Inselabzugshaube auch dort einsetzbar, wo kein Außenluftanschluss vorhanden ist. Die Aufhängehöhe lässt sich flexibel zwischen 35 und 180 cm einstellen – passend für unterschiedliche Raumhöhen und Kochfeldsituationen. Passende Aktivkohle-Ersatzfilter sind unter der Produktnummer 10030983 erhältlich.
Ob Neubau, Küchenrenovierung oder die Gastroküche mit offenem Konzept: Die Klarstein Kronleuchter Inselabzugshaube vereint Leistung, Edelstahlqualität und ein kubisches Design, das in keiner modernen Inselküche fehl am Platz ist. Hol dir jetzt die Inselabzugshaube, die Funktion und Architektur in einem ist.
Artikel gehört zur Kategorie: Dunstabzugshauben
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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