Formschöne, kristallklare Eiswürfel sind jetzt nur noch einen Knopfdruck entfernt: Mit dem Klarstein Kristall Eiswürfelbereiter zaubert man im Handumdrehen coole Drinks für heiße Parties!
Egal ob Cocktail, Longdrink oder Durstlöscher, erst mit der richtigen Kühlung werden Drinks perfekt. Mit der Klarstein Kristall Eiswürfelmaschine erhalten Getränke immer den richtigen Eiswürfel. Im Falle dieser Eismaschine sind das formschöne Würfel aus fast durchsichtigem Kristalleis
Bis zu 15 kg Eiswürfel bereitet das kleine Kühlkraftpaket innerhalb von 24 Stunden zu und versorgt so rund um die Uhr mit eisigen Erfrischern. Einfach den 2,5-Liter-Tank mit Wasser befüllen, die gewünschte Eiswürfelgröße auswählen und los geht es: Nach 27 Minuten sind die ersten kleinen Würfel fertig, größere benötigen 30. Alle 20 bzw. 23 Minuten purzelt der Nachschub in den 600 Gramm fassenden Eiswürfelbehälter, wo sie auf ihre Verwendung warten. Zur einfachen Verteilung kann der Behälter mit dem kubischen Klareis entnommen werden.
Auch die Bedienung ist ganz einfach, mit wenigen Tasten wird der Eiswürfelbereiter im Handumdrehen eingestellt. Dabei muss große Leistung nicht gleich großes Gerät bedeuten! Der Klarstein Kristall Klareiswürfelbereiter ist super schmal und super klein und passt so auf den kleinsten Tresen und in den kleinsten Partykeller.
Ran an die Eiswürfel! Der Klarstein Kristall Eiswürfelbereiter ist das kleine Kraftpaket der eiskalt erfrischenden Drinks.
Artikel gehört zur Kategorie: Eismaschinen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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