Volle Kraft für kühle Temperaturen: Genieße mit der Klarstein Kraftwerk Smart 10K Klimaanlage die vielen Funktionen mobiler Frische.
Die Klarstein Kraftwerk Smart 10K Klimaanlage sorgt für das perfekte sommerliche Wohlfühlklima in Wohn- oder Arbeitsräumen. Ihr leistungsstarker Kühlkompressor mit 10.000 BTU bzw. 2,9 kW in der Energieeffizienzklasse A eignet sich bestens für Räume von 29 bis 49 m² Größe. Dabei hebt sich das Kraftwerk mit 3-in-1-Effizienz als Klimaanlage, Ventilator und Luftentfeuchter deutlich hervor und kühlt an heißen Tagen Innenräume auf angenehme Temperaturen zwischen 18 und 32 °C. Der integrierte Ventilator verteilt mit 3 Leistungsstufen die gekühlte Luft zuverlässig im gesamten Raum, während die Entfeuchtungsfunktion in einem Tag bis zu 23 l Feuchtigkeit aus der Luft filtert. Mit seinem Arbeitsgeräusch von nur 48 dB auf niedrigster Stufe ist das Kraftwerk auch zum Einsatz in Räumen mit niedrigem Lärmbedarf bestens geeignet.
Mit der Klarstein-App und einer Verbindung ins WLAN kann die Kraftwerk Smart 10K kinderleicht per Smartphone bedient werden. während das topseitige Bedienfeld eine einfache manuelle Steuerung gewährleistet. Die mitgelieferte Fernbedienung eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit zum bequemen Zurücklehnen. Egal, ob Steuerung am Gerät, per App oder mittels Fernbedienung, die Klimaanlage verfügt über eine Reihe von zusätzlichen Funktionen, wie einen Baby-Modus mit reduziertem Arbeitsgeräusch, einen Trocknungsmodus oder den bis zu 24 Stunden programmierbaren Ein-/Ausschalt-Timer. Status-LEDs zeigen übersichtlich, welche Funktionsauswahl vorgenommen wurde. Für die schnelle Aufstellung liegt der Klarstein Kraftwerk Smart 10K Klimaanlage ein Abdichtungs-Sets für Kippfenster bei. Der auf 1,5 m ausziehbare Abluftschlauch sowie die leichtläufigen Bodenrollen erleichtern sowohl die Standortwahl als auch das Versetzen der Klimaanlage.
Mit der Klarstein Kraftwerk Smart 10K Klimaanlage behältst du auch an heißen Tagen jederzeit einen kühlen Kopf.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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