Selbst gemachtes Hackfleisch, hausgemachte Würste, luftgetrocknete Salami – wer beim Inhalt keine Kompromisse macht, braucht das richtige Werkzeug. Die Klarstein Kraftprotz Küchenmaschine liefert 700 W Dauerleistung und bis zu 1.800 W Blockierleistung: genug, um selbst sehnenreiches Fleisch mit Knochen durchzuarbeiten, ohne ins Stocken zu geraten.
Der Planetenantrieb sorgt dafür, dass Teighaken, Schneebesen und Rührhaken jeden Winkel der Schüssel erfassen – kein ungekneteter Rand, kein ungeschlagener Fleck. Die Schüssel besteht aus Edelstahl: hygienisch, langlebig und leicht zu reinigen. Abgerundete Innenkanten verhindern, dass sich Fleisch- oder Teigreste in Ecken verstecken. Klemmt doch einmal etwas fest, löst die Rücklauffunktion das Blockierte, ohne dass das Gerät auseinandergebaut werden muss.
Im Lieferumfang: Teighaken, Schneebesen, Rührhaken sowie ein Wurstfüller-Set mit drei Füllaufsätzen für feine, mittlere und grobe Wurstmassen. Drei Lochscheiben – grob, mittel, fein – ermöglichen die genaue Kontrolle über den Mahlgrad, vom saftigen Burger bis zur feinen Pastete. Ein Spritzschutzdeckel hält die Arbeitsfläche sauber, rutschfeste Gummifüße sorgen für sicheren Stand.
Kein zugesetztes Fett, keine Füllstoffe, keine Konservierungsstoffe – die Kraftprotz gibt dir die volle Kontrolle über das, was auf den Tisch kommt. Ob Brotteig am Morgen oder Bratwurst am Wochenende: Diese Küchenmaschine ist der zuverlässige Allrounder für alle, die in der Küche mehr selbst machen wollen.
Hol dir die Klarstein Kraftprotz und mach mehr aus deiner Küche.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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