Gerührt, nicht geschüttelt: Der Klarstein Kraftpaket IIDoppel-Getränke-Mixer verwandelt Milch und Protein-Shakes in cremig-leckeren Genuss - in Profi-Qualität, ideal für Energietheken in Fitnessstudios, Milch- oder Cocktailbars, denn doppelt hält besser.
Wie es euch gefällt. Der Klarstein Kraftpaket II Proteindrink-Mixer unterstützt das Fitnesstraining und den Muskelaufbau mit gesunden Eiweiß-Shakes und das in professioneller Klarstein-Qualität! Zwei Getränkemixer mit jeweils 80 Watt Leistung teilen sich eine gemeinsame Basis und rühren die Zutaten in ihren Shakern aus Edelstahl jeweils in zwei wählbaren Geschwindigkeiten bei 15.000 oder 20.000 Umdrehungen in der Minute. Bis zu 0,65 Liter an Zutaten passen in die 1-Liter-Mixbecher, die unkompliziert an den Edelstahl-Säulen des Kraftpaket II eingehängt wird. Pro Mixer sorgen zwei Mixerscheiben für klümpchenfreie Vermischung der Zutaten. Sind alle Leckermäuler mit cremigem Genuss versorgt, können die abnehmbaren Mixerteile ganz einfach im Geschirrspüler gereinigt werden. Für Sicherheit beim Arbeiten sorgen rutschfeste Saugnapffüße, die den Doppel-Mixer auch bei hohen Drehzahlen fest an der Tischplatte halten.
Professionell Lecker, der Klarstein Kraftpaket II Doppel-Milchshake-Mixer zaubert feinste Milk- und aufbauende Protein- und Eiweißshakes aus den Zutaten Ihrer Wahl ganz einfach in der eigenen Küche.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.