Wer Wein liebt, weiß: Temperatur entscheidet über alles. Die Klarstein Vinamour 77 Duo bietet Platz für 77 Flaschen in einem Nutzvolumen von 191 Litern – als freistehender Weinkühlschrank für Wohnzimmer, Küche oder Hausbar. Mit einem Geräuschpegel von nur 42 dB läuft sie so leise, dass sie selbst im Wohnzimmer nicht auffällt.
Das Herzstück der Vinamour 77 Duo ist die Zwei-Zonen-Kühlung: Rotwein und Weißwein bekommen je eine eigene Temperaturzone – unabhängig voneinander regelbar, damit jede Flasche exakt die Bedingungen bekommt, die sie braucht. Der Temperaturbereich beider Zonen umfasst 5–20 °C, der für die Weinlagerung relevante Bereich liegt bei 7–18 °C. Das beleuchtete Innere – weißes LED-Licht – zeigt die Sammlung von ihrer besten Seite. Per Touchpanel mit LED-Display lässt sich die Temperatur intuitiv einstellen.
Acht ausziehbare Einlegeböden aus Buchenholz halten jede Flasche sanft in horizontaler Lage – wichtig für Korkenflaschen bei der Langzeitlagerung. Die vibrationsgedämpfte Lagerung schützt empfindliche Sedimente in gereiften Weinen. Das dreilagige Sicherheitsglas der Panoramatür blockiert UV-Strahlung, die Tannine und Farbstoffe abbaut. Ein Aktivkohlefilter nimmt Fremdgerüche auf, bevor sie die Flaschen erreichen.
Die Vinamour 77 Duo ist zuhause beim Weinliebhaber genauso wie in Hotels, Restaurants und privaten Weinkellern. Wer bei Weinproben und Tischgesellschaften immer die richtige Serviertemperatur parat haben will, liegt hier richtig.
Freistehend, nicht als Einbaugerät konzipiert. Höhenverstellbare Standfüße, beidseitig wechselbarer Türanschlag, Türschloss zum Schutz der Sammlung, Griff aus Edelstahl. Energieeffizienzklasse G, Leistungsaufnahme 100 W, Anschluss 220–240 V~ 50/60 Hz.
Gönn deiner Weinsammlung die Bedingungen, die sie verdient – hol dir die Klarstein Vinamour 77 Duo noch heute.
Artikel gehört zur Kategorie: Kühlschränke
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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