Kaminatmosphäre ohne Schornstein, ohne Installationsaufwand, ohne Asche: Der Klarstein Lamington bringt das beruhigende Flackern eines echten Kamins in dein Wohnzimmer, Schlafzimmer oder Esszimmer – einfach einstecken und genießen.
Das 3D-LED-Flammenspiel täuscht ein echtes Feuer so überzeugend nach, dass selbst beim genauen Hinschauen der Unterschied kaum zu erkennen ist. Intensität, Farbe und Geschwindigkeit der Flammen lassen sich individuell anpassen – ganz nach Stimmung. Da kein echtes Feuer brennt, ist der Lamington auch im Kinderzimmer bedenkenlos einsetzbar.
Wärme und Atmosphäre schließen sich nicht aus: Mit 1.000 W oder 2.000 W Heizleistung wärmt der Lamington gezielt und effizient. Der eingebaute Thermostat mit digitalem Display hält die gewünschte Raumtemperatur automatisch konstant – ohne manuelles Nachregeln. Ein Timer rundet die Steuerung ab, sodass der Kamin zur gewünschten Zeit ein- oder abschaltet.
Sicherheit ist dabei fest eingebaut: Der automatische Überhitzungsschutz schaltet das Gerät bei zu hoher Temperatur sofort ab, der Kippsicherheitsschalter stoppt die Heizfunktion beim Umfallen unverzüglich. Die abnehmbare Zierblende lässt sich für die Reinigung unkompliziert entnehmen.
Der Klarstein Lamington verwandelt jede Wand zum Blickfang – ohne Kompatibilitätsprüfung mit dem Vermieter, ohne Handwerkertermin, ohne Folgekosten für Brennholz oder Schornsteinfeger. Beliebt in Mietwohnungen, Einfamilienhäusern und Hotelsuiten gleichermaßen. Betrieb: 220–240 V, 50 Hz. Zertifiziert nach CE und EU-Sicherheitsnormen, 2 Jahre Garantie.
Gönn dir echte Kaminwärme ohne Kompromisse – hol dir den Klarstein Lamington und mach es dir heute Abend gemütlich.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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