Heiße Sommer, kühler Kopf: Die Klarstein Kraftwerk Smart mobile Klimaanlage kühlt Räume von 42–56 m² mit 3,4 kW Kühlleistung – einfach aufstellen, Fensterkit einsetzen, fertig. Keine Montage, kein Handwerker.
Die Kraftwerk Smart arbeitet als 3-in-1-Gerät: Klimaanlage, Ventilator und Luftentfeuchter in einem kompakten Standgerät. Die Temperatur lässt sich stufenweise zwischen 18 und 32 °C einstellen, der Luftdurchsatz erreicht bis zu 410 m³/h. Im leisesten Betrieb mit 50 dB läuft das Gerät auch nachts unauffällig im Hintergrund. Energieeffizienzklasse A sorgt für stromsparenden Betrieb – selbst bei Dauerlauf über den ganzen Sommer.
Alle Funktionen lassen sich bequem über die Klarstein App steuern: Temperatur, Betriebsmodus, Timer und Gerätestatus – jederzeit, von überall. Amazon Alexa und Google Home sind vollständig integriert, sodass ein Sprachbefehl genügt. Der 24-Stunden-Timer mit stündlicher Einstellung ermöglicht es, die Wohnung schon vor der Ankunft herunterzukühlen. Das Kältemittel R290 hat ein geringes Treibhauspotenzial und gehört zu den effizientesten seiner Klasse. Der Ablaufschlauch für Dauerbetrieb ist im Lieferumfang enthalten. Für die Fernbedienung wird eine CR2032-Batterie benötigt (nicht im Lieferumfang).
Die Kraftwerk Smart ist die richtige Wahl für alle, die ihr Zuhause smart und flexibel klimatisieren wollen – ob Wohnung, Büro oder Hotelzimmer mit 42–56 m² Grundfläche. Stell das Gerät auf, verbinde es mit deinem Smart-Home-System und genieße die exakt eingestellte Wunschtemperatur, wenn du nach Hause kommst.
Hol dir die Klarstein Kraftwerk Smart – und gönn dir den kühlen Sommer, den du verdient hast.
Artikel gehört zur Kategorie: Klimaanlagen
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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