Pommes, Chicken Wings, Fischstäbchen – knusprig wie aus der Fritteuse, aber mit bis zu 75 % weniger Fett: Die Klarstein Crisp-Pro 4,3L Air fry macht es möglich. Mit 1.500 W Leistung und 4,3 Litern Fassungsvermögen ist sie der Alltagshelfer, der in keine Küche fehlen sollte.
Das Prinzip ist einfach: Heißluft zirkuliert mit bis zu 200 °C gleichmäßig um das Gargut und sorgt so für eine goldbraune, knusprige Kruste – ganz ohne Ölbad. Im Vergleich zum klassischen Frittieren reduziert sich der Fettgehalt um bis zu 80 %. Acht vorprogrammierte Programme – von Pommes über Steak bis Fisch – nehmen die Tüftelei aus dem Kochalltag. Wer es lieber individuell mag, stellt Temperatur (80–200 °C) und Zeit (bis 60 Minuten) selbst ein. Das Ergebnis ist jedes Mal reproduzierbar.
Der herausnehmbare Frittierkorb mit Antihaftbeschichtung lässt sich in Sekunden entnehmen und ist spülmaschinenfest – kein Einweichen, kein Schrubben. Wird der Korb während des Betriebs herausgezogen, schaltet die integrierte Sicherheitsautomatik das Gerät sofort ab. Das Gehäuse aus hitzebeständigem ABS-Kunststoff bleibt an der Außenseite auch bei voller Betriebstemperatur kühl.
Ob schnelles Abendessen für die Familie, Reste vom Vortag aufwärmen oder kalorienarme Gerichte für den Trainingstag – die Crisp-Pro passt in jeden Alltag. Besonders beliebt bei Familien mit Kindern, Fitness-Fans und allen, die ohne großen Aufwand besser essen wollen.
Hol dir die Klarstein Crisp-Pro 4,3L Air fry und genieß knuspriges Essen ohne schlechtes Gewissen – zuverlässig, leistungsstark und alltagstauglich.
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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