Wer mehr als eine automatische Uhr besitzt, kennt das Problem: Liegt eine Uhr zu lange ungetragen im Schrank, bleibt sie stehen – und das eingetrocknete Öl im Uhrwerk kann dauerhaften Schaden anrichten. Der Klarstein Klagenfurt löst genau das: ein Uhrenbeweger für bis zu 12 Automatikuhren, der deine Sammlung rund um die Uhr in Bewegung hält.
Das Herzstück ist ein japanischer Motor, der bei gerade einmal 15–20 dB arbeitet – leiser als ein normales Gespräch und damit auch nachts problemlos betreibbar. Jeder der 12 Rotoren lässt sich einzeln konfigurieren: Drehrichtung (CW, CCW oder wechselnd) und Drehzahl zwischen 650 und 2.200 TPD sind frei wählbar, damit jede Uhr exakt das Aufzugsprogramm bekommt, das sie braucht. Zwei digitale Touch-Displays – je eines für sechs Rotoren – machen die Einstellung komfortabel und übersichtlich.
Das Gehäuse aus schwarz lackiertem MDF-Holz mit schwarzer Innenauskleidung und Schaumstoffkissen schützt die Armbänder und Gehäuse vor Kratzern. Der transparente Staubschutzdeckel hält die Kollektion sauber, die rutschfesten Gummifüße sorgen für sicheren Stand auf jedem Untergrund.
Ob im Wohnzimmer, Arbeitszimmer oder als elegante Ergänzung zur Schmuckschatulle – der Klarstein Klagenfurt ist Aufbewahrung und Präsentationsvitrine in einem. Ein durchdachtes Geschenk für Uhrensammler, das Funktion und Stil verbindet.
Hol dir den Klarstein Klagenfurt und halte deine Automatikuhren dauerhaft in Bestform.
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
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