Der Anblick eines Turmdrehkrans gehört zu jeder großen Baustelle – jetzt bringt JAMARA diesen faszinierenden Bauhelfer als ferngesteuertes Modell in die Kinderzimmer. Das Baustellen-Highlight für kleine Baumeister mit einer beeindruckenden Höhe von 1,28 Metern wird der Kran zum Blickfang und sorgt für realistischen Spielspaß. Dank der stabilen Montageplattform und der einfachen Steckmontage kann der Kran mit wenigen Handgriffen aufgebaut werden. Seine solide Grundplatte sorgt für festen Stand, sodass der Kran sofort einsatzbereit ist, um Lasten zu bewegen. Mit der intuitiven 2,4-GHz-Funkfernsteuerung lassen sich alle Funktionen bequem steuern. Der Metallhaken hebt Lasten von bis zu 800 Gramm sicher auf und ab, während die Laufkatze vor- und zurückfährt und der Kran sich endlos um 360 Grad drehen kann. Das LED-Licht im Dach verleiht dem Kran ein authentisches Aussehen. Der Kran überzeugt durch realistische Geräuscheffekte wie Motorsounds und die Funktion des automatischen Standby-Modus. Für zusätzlichen Spielspaß sorgt der Demomodus, der einen vorprogrammierten Ablauf zeigt und kleinen Baumeistern die Möglichkeiten des Krans näherbringt. Alle Geräusche und Lichteffekte können bei Bedarf abgeschaltet werden, um ein leises Spielerlebnis zu gewährleisten. Mit seiner verstellbaren Aufbauhöhe – wahlweise 53 cm, 95 cm oder 128 cm – passt sich der Turmdrehkran jeder Spielsituation an. Der robuste Metallhaken, die zuverlässige Rutschkupplung bei Überlastung und der wechselbare Akku unterstreichen die hohe Qualität und Langlebigkeit des Modells. Der offene, detailgetreue Innenraum der Kabine bietet Platz für Spielfiguren und lässt kleine Bauleiter ihre Fantasie ausleben. Mit dem Turmdrehkran Crane XXL 128 von JAMARA wird jede Baustelle zum Abenteuer. Perfekt für kleine und große Baumeister, die Großes schaffen wollen – in den eigenen vier Wänden!
Artikel gehört zur Kategorie: Ferngesteuerte Fahrzeuge
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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