Der Ride-on Vespa-Roller von JAMARA bringt das klassische italienische Lebensgefühl direkt ins Kinderzimmer. Inspiriert vom originalen Vespa-Design, wurde dieses Elektrofahrzeug liebevoll für kleine Fahrer ab 18 Monaten gestaltet. Mit seinem markanten Look, der eleganten Linienführung und den authentischen Details ist die Mini-Vespa ein echter Hingucker für kleine Abenteurer. Wer hat nicht schon mal davon geträumt, einmal mit einer echten Vespa zu fahren? Jetzt kann dieser Traum wahr werden – mit dem offiziell lizenzierten Ride-on Vespa-Roller von JAMARA. Einfach an der Steckdose auftanken, aufsteigen, Gaspedal drücken und losdüsen – das wird Ihre Kleinen begeistern. Ein leistungsstarker Antriebsmotor sorgt für die richtige Beschleunigung, während LED-Scheinwerfer, Hupe per Knopfdruck, Ladebuchse, Rücklichtattrappen und stabile Stützräder für Komfort und Sicherheit sorgen. Für den langen Fahrspaß ist ein hochwertiger 8,4V Lithium-Ionen-Akku mit 2,5Ah im Fahrzeug verbaut – zuverlässig, langlebig und direkt einsatzbereit. Ein leistungsstarker Motor treibt die Räder des Fahrzeuges an – und mit über einer Stunde Fahrzeit mit nur einer „Tankfüllung“ ist echter Spielspaß garantiert. Also, ab zur Stadtrunde auf dem Parkett im Kinderzimmer oder auf der Terrasse und dem Spielspaß steht nichts mehr im Wege.
Artikel gehört zur Kategorie: Ferngesteuerte Fahrzeuge
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.