Der Liebherr Bagger R 936 von Jamara ergänzt die große 1:20 Baumaschinen-Serie um ein weiteres Highlight. Offiziell lizenziert mit echten Funktionalitäten, die wir vom großen Original abgeschaut haben. So lassen sich z.B. alle Gelenke des Raupenbaggers mit der 2,4GHz Funkfernsteuerung einzeln ansteuern ebenso wie die 660° Turmdrehung, im- und gegen den Uhrzeigersinn. Die robuste Metallschaufel zum Be- und Entladen ist serienmäßig enthalten. Als weitere Anbaugeräte sind jetzt der Schalengreifer mit Ball und der Abbruchhammer serienmäßig im Lieferumfang enthalten. Die Anbaugeräte können problemlos ohne Werkzeug am Greifarm montiert und demontiert werden. Die Sound-Palette reicht vom realistischen Motorsound (abschaltbar) über die Hupe bis hin zum Rückfahrwarnsound. Der Liebherr R936 verfügt über eine Autoabschaltfunktion. Alle diese Kriterien machen den Liebherr-Bagger zum unverzichtbaren Helfer auf jeder Wohnzimmer- und Gartenbaustelle.
Artikel gehört zur Kategorie: Ferngesteuerte Fahrzeuge
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Gemäß § 17 ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind wir unter den dort genannten Bedingungen verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte unentgeltlich zurückzunehmen.
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Elektroretoure24 bietet die Möglichkeit Altgeräte mittels Paketdiensten, oder bei Großgeräten (schwerer als 30 kg und größer Länge:120cm x Breite:60cm x Höhe:60cm) über eine individuelle Abholung bei Ihnen, dem Recycling zuzuführen. Die Kosten für den Paketversand der versandfähigen Altgeräte, wie auch die Kosten für die Großgeräteabholung, wird von Netto-Online übernommen. Die geschaffenen Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten erhalten Sie über die nachfolgenden Links:
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.