Der 305 x 76 cm große Metal Frame Pool von Intex lädt Familie und Freunde zu langen Badetagen ein. Die einfach zu montierende, massive Konstruktion aus starken, pulverbeschichteten Metallrohren sorgt für eine hohe Stabilität und eine lange Lebensdauer. Die Poolfolie besteht aus 3-Lagen SUPER-TOUGH ®, einem Polyester-Trägergewebe mit beidseitig, dick auflaminierten PVC. Innerhalb von nur 30 min ist der Pool zu 90 % mit Wasser befüllt (4.485 l) und somit startklar für das Badevergnügen.
Glasklares Wasser und ein sehr gutes Filterergebnis liefert die leistungsstarke Krystal-Clear-Kartuschenfilteranlage von Intex. Die leistungsstarke Krystal-Clear-Kartuschenfilteranlage (1.250 l) sorgt für optimale Filterung des Poolwassers bei geringem Stromverbrauch. Die 12 V Anlage verfügt über eine Umwälzleistung von 1.136 l/h bzw. eine Pumpenleistung von 1.250 l/h. Das passendende Filtermedium für diesen Kartuschenfilter ist die Intex Filterkartusche Typ H. Sie lässt sich ohne den Einsatz von Werkzeug entnehmen und kann anschließend bequem gereinigt werden. Die Intex Wasserbelebungstechnologie verbessert die Zirkulation, Filtration und die Wasserklarheit Ihres Pools sowie die Luftqualität. Für die Entleerung des Pools dient eine Ablassvorrichtung mit Schlauchanschluss.
Der Pool der Marke Intex sorgt für Erfrischung, Spaß und gute Laune!
Technische Daten:
Lieferumfang:
Artikel gehört zur Kategorie: Aufstellpools
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Sollten Sie Entsorgungsbedarf bezüglich gebrauchter Leuchtmittel, die gefährliche Güter enthalten, i.d. Regel Kompaktleuchtstofflampen, haben, wenden Sie sich bitte über die E-Mail-Adresse service@elektroretoure24.de an unseren Partner, die EARN Elektroaltgeräte Service GmbH. Unser Partner wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen und die Rückgabe der gebrauchten Leuchtmittel mit schädlichen Inhaltstoffen organisieren.
2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen.
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.