Die kabellosen Baseus Bowie E19 TWS-Kopfhörer sind die perfekte Lösung für Menschen, die Wert auf hervorragende Klangqualität, Bedienkomfort und moderne Technologie legen. Dank des fortschrittlichen ENC-Rauschunterdrückungssystems mit zwei Mikrofonen sorgen sie für kristallklare Gespräche, selbst in lauten Umgebungen. Durch die IPX5-Wasserbeständigkeit sind sie schweiß- und regenbeständig und daher eine gute Wahl für das Training oder alltägliche Spaziergänge. Mit Bluetooth 5.3 erhalten Sie eine stabile, schnelle Verbindung und eine längere Akkulaufzeit, wodurch Sie den ganzen Tag Musik abspielen können – bis zu 33 Stunden mit dem Ladecase. 12-mm-Treiber liefern tiefe Bässe und klare Höhen und bieten ein außergewöhnliches Audioerlebnis. Das kompakte Design und die praktische Touch-Bedienung machen diese Kopfhörer unabhängig von der Situation äußerst praktisch. Baseus Bowie E19 TWS ist eine Kombination aus Stil, Technologie und Komfort, die Sie haben müssen!
Spezifikation:
Marke: Baseus
Modell: Baseus Bowie E19 TWS
Spielzeit: Bis zu 33 Stunden mit Ladeetui
Treiber: 12 mm
Wasserdicht: IPX5
Bluetooth-Version: 5.3
Steckertyp: USB-C
Material: ABS, PC
Die wichtigsten Vorteile von Baseus Bowie E19 TWS:
Kristallklare Anrufe: Die Dual-Mikrofon-ENC-Technologie eliminiert Geräusche und sorgt so für eine hervorragende Anrufqualität auch in lauten Umgebungen.
Wetterbeständigkeit: Die IPX5-Wasserbeständigkeit schützt die Kopfhörer vor Schweiß und Regen, perfekt für intensives Training und den täglichen Gebrauch.
Lange Spielzeit: Bis zu 33 Stunden Spielzeit mit dem Ladeetui und bis zu 6 Stunden ununterbrochene Nutzung mit einer einzigen Ladung, was einen ganzen Tag voller Unterhaltung gewährleistet.
Moderne Konnektivität: Bluetooth 5.3 garantiert eine stabile, schnelle Verbindung und eine höhere Energieeffizienz, was die Akkulaufzeit verlängert.
Praktische Touch-Steuerung: Mit der einfachen Touch-Steuerung können Sie Musik und Anrufe verwalten, ohne Ihr Telefon aus der Tasche nehmen zu müssen.
Gewählte Variante:
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2. Informationspflichten gegenüber den privaten Haushalten gemäß § 18 ElektroG Abs. 3
Wir weisen alle Besitzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zurückzuführen. Danach sind insbesondere die Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten über die Restmülltonne oder die gelbe Tonne untersagt. Das nachfolgend dargestellte und auf Elektro- und Elektronikaltgeräten aufgebrachte Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern weist zusätzlich auf die Pflicht zur getrennten Erfassung hin: 
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